Gerade in größeren Städten ist seit einigen Jahren ein starker Anstieg der Mietpreise zu beobachten. Auch viele Bestandsmieter sind durch die Renovierung ihrer Mieteinheit von einem Mietpreisanstieg betroffen.

Was Sie tun können, damit Ihr Vermieter den Mietpreis nach einer Renovierung nicht unrechtmäßig erhöht, erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Wiesbaden.

Im Falle einer Mieterhöhung nach der Modernisierung Ihrer Wohnung müssen Sie als Mieter die nötigen Informationen bezüglich den Renovierungskosten erhalten, um diese auf Plausibilität prüfen zu können.

Laut der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.07.2022 ist zumindest die Benennung einer Gesamtsumme der angefallenen Renovierungskosten vonnöten. Hierbei sind die tatsächlichen Renovierungskosten strikt von möglichen Reparaturkosten zu unterscheiden.

Reparaturkosten können, im Gegensatz zu Renovierungskosten, nicht in Form einer Mieterhöhung auf die Mieter umgelegt werden.

Wichtig für Sie als Mieter ist zudem die Beachtung der Obergrenze für die Erhöhung der Bestandsmiete. Diese liegt derzeit bei 8%. Folglich darf Ihr Vermieter diese Obergrenze, auch im Falle von plausiblen kostspieligen Renovierungsarbeiten, nicht überschreiten.

Gerne evaluiert Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Wiesbaden für Sie, ob Ihre Mieterhöhung angemessen und gerechtfertigt ist. Hierzu können Sie sich in einem kostenlosen Orientierungsgespräch in der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller beraten lassen. Termine können unter der Rufnummer 0611 450230 vereinbart werden.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller