Im vergangenen Jahr kam es zu massenhaften Klagen von Nachtarbeitern, weil die Zuschläge für die Nachtarbeit zu gering seien.

Die Problematik anhand eines Beispiels:

Zwei Frauen, die bei einer bekannten Softdrinkfirma regelmäßig nachts arbeiten bekommen dafür 20 Prozent beziehungsweise 25 Prozent mehr Lohn. Würden sie nur ab und an nachts arbeiten, bekämen sie einen höheren Zuschlag.

Knapp 400 Klagen von DauernachtarbeiterInnen liegen mittlerweile beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Das Bundesarbeitsgericht ist das oberste Arbeitsgericht Deutschlands.

Die RichterInnen des Bundesarbeitsgerichts haben schon durchblicken lassen, dass sie die rechtliche Lage kritisch sehen und die beschriebene unterschiedliche Zuschlagszahlung nicht mit dem Arbeitsrecht zu vereinbaren sei.

Europäischer Gerichtshof

Auch wenn es bereits eine ähnliche Entscheidung bei MitarbeiterInnen einer bekannten Brauerei gibt, wollten sich die RichterInnen absichern und haben beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg angefragt.

Dieser reagierte darauf knapp und wies darauf hin, dass die Mitgliedstaaten diese Entscheidung selbstständig treffen können, da es eine finanzielle Angelegenheit ist. 

Hoffnung für die Nachtschicht

Wenn Sie auch regelmäßig in der Nachtschicht arbeiten und gleichgestellt werden wollen mit Arbeitern, die nur gelegentlich Nachtschichten übernehmen, dann können Sie nun auf eine positive Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hoffen.

Insbesondere die Formulierung, die das Bundesarbeitsgericht an den Europäischen Gerichtshof gesandt hat, geben Hoffnung, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Das Bundesarbeitsgericht formulierte: „Dauerhafte Schichtarbeit nachts sei genauso eine Belastung für die Gesundheit, wie nur gelegentlicher Einsatz in der Nacht“

Sind auch Sie von einer Ungleichbehandlung dieser Art betroffen, unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, aus Wiesbaden gerne bei der Geltendmachung Ihrer Rechte.

Gerne können Sie einen Termin unter der 0611/450230 für ein kostenloses erstes Orientierungsgespräch in der Villa Justitia in Wiesbaden vereinbaren.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller