Ein Hund ist für viele Familien in Deutschland der absolute Traum. Er wird bezeichnet als „bester Freund des Menschen“ und ist das beliebteste Haustier der Deutschen. Die Rechtsanwaltskanzlei
Cäsar-Preller ist neben vielen weiteren Rechtsgebieten auch im Tierrecht aktiv.

Das neue „Gassi-Gesetz“ tritt im Jahr 2022 in Kraft. Dieses Gesetz führt zurück auf die Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner a.D. Die neue Verordnung ist dafür gedacht, Hunde zu schützen und diesen möglichst viel Freilauf zu garantieren. Somit nimmt die Bundesregierung mit dieser Verordnung Hundehalterinnen und Hundehalter in die Pflicht. Des Weiteren treffen auch Hundezüchter neue Pflichten.

Bei der sogenannten „Gassipflicht“ geht es explizit darum, den Freilauf der Hunde vorzuschreiben. So muss nun ein erwachsener Hund mindestens zweimal am Tag für mindestens eine Stunde ausgeführt werden. Auch muss nunmehr einem jeden Hund ein freier Blick nach draußen gewährt werden.

Zudem müssen Hunde nach der neuen Verordnung auch ausreichend Kontakt zu anderen Artgenossen haben. Denn die neue Hundeverordnung dient dazu, die Sozialisierung des Hundes mit Menschen und Artgenossen zu verbessern.

Außerdem werden die Anforderungen an die Hundezucht stark verschärft. Es wird eine Mindestzeit von täglich vier Stunden bei dem Umgang mit Welpen vorgeschrieben. Bei der gewerblichen Zucht kommen weitere Regeln hinzu. So darf eine Person nicht mehr als drei Hündinnen mit einem Wurf gleichzeitig betreuen. Auch ist die Zucht dahingehend neu geregelt, dass auf fünf Hunde und ihre Welpen eine Person zum Betreuen fällt. Bislang waren es zehn Hündinnen samt Welpen. 

Auch gilt für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen ein Ausstellungsverbot. Dieses Verbot gilt hier nicht nur bei Zuchtausstellungen, sondern auch für Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. Des Weiteren wird das Ausstellungsverbot für tierschutzwürdige amputierte Hunde erweitert.

Durch die neue Hunde-Verordnung ist auch das Anbinden von Hunden grundsätzlich verboten. Auch sind Stachelhalsbänder mit der neuen Hundeverordnung verboten worden.

Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller ist der Auffassung, dass diese neue Verordnung sehr verwirrend ist und einem durchschnittlichen Hundebesitzer hier kein Durchblick mehr zu gewähren sein kann. Auch ist Herrn Rechtsanwalt Cäsar-Preller unklar, wen hier welches Bußgeld treffen wird. Des Weiteren stellt sich die Frage, wie oder ob das Gassigehen nun dokumentiert werden muss oder nicht?

Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller ist seit Jahren auch im Tierrecht tätig und berät Sie und Ihren Vierbeiner bei jeglichen Fragen rund um die neue Verordnung. Aus Sicht von Herrn Cäsar-Preller müssen neben den Hunden auch die Besitzer geschützt werden, hierzu zählt insbesondere die genaue Beratung darüber, was unter dieser Verordnung nun erlaubt oder verboten ist.

Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller lädt Sie zu einem kostenfreien Orientierungsgespräch ein, um zu prüfen, welche Lösungsmöglichkeiten es in Ihrem konkreten Fall geben könnte. Dieses kostenfreie Orientierungsgespräch kann telefonisch oder persönlich erfolgen. Gerne können Sie einen Termin unter der deutschlandweiten Rufnummer 0611 450230 vereinbaren. Wir freuen uns über Ihren Anruf.

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