Wer beim Glücksspiel im Online-Casino Geld verzockt hat, hat gute Chancen, den Verlust zurückzuholen. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass die Betreiber der Online-Casinos keinen Anspruch auf das Geld haben, weil sie mit ihrem Angebot gegen das bis Juli 2021 geltende Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben. So hat beispielsweise auch das Landgericht Waldshut-Tiengen mit Urlaub vom 21.09.2021 entschieden, dass ein Online-Casino einem Spieler seinen Verlust vollständig ersetzen muss – rund 40.000 Euro (Az.: 2 O 296/20).

Bis Juli 2021 war das Veranstalten von Glücksspielen im Internet in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen in Schleswig-Holstein verboten. Hintergrund des im Glücksspielstaatsvertrag verankerten Verbots war u.a. der Schutz der Spieler vor Spielsucht und ruinösem Verhalten. Viele Anbieter der Online-Glücksspiele haben dieses Verbot jedoch umgangen und machten ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich. „Da die Betreiber der Online-Casinos damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze. Spieler können daher ihre Verluste zurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Verstoß gegen Verbot von Online-Glücksspielen aus Glücksspielstaatsvertrag

So hatte auch die Klage eines Spielers aus Baden-Württemberg auf Rückzahlung seiner Verluste am LG Waldshut-Tiengen Erfolg. Er hatte zwischen 2017 und April 2021 rund 40.000 Euro bei Online-Glücksspielen der beklagten Betreiberin des Online-Casinos mit Firmensitz in Malta verloren und forderte das Geld zurück.

Das Gericht entschied, dass die Beklagte den Verlust vollständig erstatten muss. Da sie mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, seien die Spielverträge und der Spieler habe Anspruch auf Erstattung seines Verlustes.

OLG Frankfurt bestätigt Anspruch auf Rückzahlung

Auch das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 8. April 2022 bereits deutlich gemacht, dass die Betreiber des Online-Casinos keinen Anspruch auf das Geld haben, da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben (Az.: 23 U 55/21).

Dieses Verbot wurde erst mit Wirkung zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. „Spieler, die bis zum 30. Juni 2021 Geld im Online-Casino verzockt haben, haben also gute Chancen, ihr Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Auch seit dem 1. Juli 2021 sind dem Online-Glücksspiel nicht Tür und Tor in Deutschland geöffnet. „Die Anbieter müssen immer noch strenge Vorgaben erfüllen und wer keine gültige Lizenz für Deutschland hat, darf seine Glücksspiele hier nicht anbieten. Auch in solchen Fällen können Spieler ihre Verluste zurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

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