In Online-Casinos haben Glücksspieler schon viel Geld verloren. Nach einem Beschluss des OLG Frankfurt vom 8. April 2022 könnte sich das Blatt für sie allerdings gewendet haben. Das OLG Frankfurt machte deutlich, dass die Betreiber des Online-Casinos keinen Anspruch auf das Geld haben, da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben (Az.: 23 U 55/21).

Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland mit Ausnahme von Schleswig-Holstein ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet. Das Verbot hielt viele Anbieter allerdings nicht davon ab, ihre Online-Casinos für Spieler in ganz Deutschland leicht zugänglich zu machen. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und somit keinen Anspruch auf das Geld. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass die Betreiber von Online-Casinos den Spielern ihre Verluste erstatten müssen“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

LG Gießen verurteilt Online-Casino zur Rückzahlung

So hatte auch das Landgericht Gießen entschieden, dass die Betreiberin eines Online-Casinos mit Firmensitz in Malta einem Spieler seinen Verlust in Höhe von rund 12.000 Euro erstatten muss (Az.: 4 O 84/20). Das OLG Frankfurt hat diese Rechtsprechung nun praktisch bestätigt und in seinem Hinweisbeschluss klar gemacht, dass es die Berufung des Casino-Betreibers zurückweisen will.

In dem vorliegenden Fall hatte der Spieler mit Wohnsitz in Hessen im Jahr 2017 über die deutschsprachige Webseite der Beklagten an dem Online-Glücksspiel „Live-Roulette“ teilgenommen und rund 12.000 Euro verloren. Den Verlust forderte er von der Betreiberin des Online-Casinos zurück. Die Klage hatte vor dem LG Gießen Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig ersetzen muss. Mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen habe sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Spielverträge zwischen den Parteien seien daher nichtig. Die  Beklagte habe das Geld ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse den Verlust daher ersetzen, entschied das LG Gießen.

OLG Frankfurt bestätigt Urteil

Die Beklagte legte gegen das Urteil zwar Berufung ein, doch diese hat keine Aussicht auf Erfolg, wie das OLG Frankfurt deutlich machte. Das Argument der Beklagten, dass der Spieler gewusst haben musste, das Online-Glücksspiele in Deutschland verboten sind, wies das OLG zurück.

Die Beklagte könne nicht einerseits die Ansicht vertreten, dass ihr Glücksspiel-Angebot legal war und dann darauf verweisen, dass den Spielern die Illegalität bewusst sein musste. Es könne nicht unterstellt werden, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland allgemein bekannt war, so das OLG.

„Der Beschluss des OLG Frankfurt ist ein weiterer Meilenstein, um Rückforderungsansprüche gegen die Betreiber von Online-Casinos durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Erst mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurde das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland liberalisiert. „Das ändert jedoch nichts daran, dass Verluste, die durch die Teilnahme an Online-Glücksspielen vor dem 1. Juli 2021 entstanden sind, zurückgefordert werden können“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Zudem sind dem Online-Glücksspiel auch jetzt nicht Tür und Tor geöffnet. Nur wer eine in Deutschland gültige Lizenz hat, darf hier seine Online-Glücksspiele anbieten. „Liegt diese Lizenz nicht vor, können auch Verluste aus der Zeit nach dem 01.07.2021 zurückgefordert werden“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

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