Viele Kunden der privaten Krankenversicherungen (PKV) leiden jedes Jahr unter den ständig steigenden Beiträgen. Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat nun entschieden, dass Beiträge der AXA-Versicherungen zu Unrecht erhöht wurden. Die Versicherungsgesellschaft AXA hatte die Gründe für die Erhöhungen nicht deutlich an die Kunden mitgeteilt und hat somit gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

Nicht nur AXA-Kunden sind betroffen

Viele weitere Kunden von privaten Krankenversicherungen können nun mit Beitragsrückzahlungen rechnen. Demnach sollten Betroffene unbedingt von einem Anwalt aus Wiesbaden prüfen lassen, ob die Beitragserhöhungen rechtens waren. “Laut einem weiteren Urteil vom OLG Köln wurden die AXA-Kunden mangelhaft und widersprüchlich informiert.“, sagt Christof Bernhardt, Anwalt aus Wiesbaden. Entsprechend musste die AXA auch nach diesem Urteil dem Kunden Beiträge in vierstelliger Höhe wieder zurückzahlen.

Versicherungsnehmer können mit hohen Erstattungen rechnen

Die AXA hat die Beitragsanpassungen bei vielen Millionen Kunden inhaltlich falsch vermittelt. Entsprechend groß ist auch der Kreis der Betroffenen. Es können auch viele andere Versicherungsgesellschaften inhaltlich falsche oder widersprüchliche Beitragsanpassungen angekündigt haben. „Kunden sollten nun unbedingt prüfen lassen, ob Beitragserhöhungen bei ihrer privaten Krankenversicherung ebenfalls falsch angekündigt wurden.“, sagt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Wiesbaden.

Begründung für das Urteil vom BGH

Erfolgt eine Beitragserhöhung seitens der Versicherung, so muss der Kunde verstehen können wieso die Prämie steigt. Viele Versicherer haben eine ordentliche Begründung allerdings nicht beschrieben, sondern ausschließlich Floskeln verwendet. Der Kunde kann laut dem BGH nichts mit inhaltslosen Erläuterungen anfangen. Ein klarer Hinweis wäre seitens der Versicherer möglich und nötig gewesen, um die Prämienerhöhung plausibel zu rechtfertigen.

Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Rückzahlung kostenlos

Wir als Kanzlei möchten Betroffenen gerne helfen und bieten eine kostenfrei Vorabprüfung Ihrer Ansprüche auf Rückzahlung an. Somit können Sie herausfinden, ob Sie überhaupt betroffen sind und welche Möglichkeiten auf Rückzahlungen Sie haben.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller