Die Insolvenz der P&R Container Gesellschaften im Jahr 2018 hat rund 54.000 Anleger schwer getroffen. Sie müssen nach wie vor mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen, auch wenn im Insolvenzverfahren inzwischen die ersten Abschlagzahlungen erfolgt sind. „Um die finanziellen Verluste abzuwenden, können die Anleger nach wie vor Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen. Allerdings sollten sie jetzt handeln, denn Ende 2021 droht die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Zur Erinnerung: Im Juli 2018 hat das Amtsgericht München die Insolvenzverfahren über die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, die P&R Container Leasing GmbH sowie die P&R Transport-Container GmbH eröffnet. Der Schaden für die Anleger ist enorm. Ein Lichtblick ist zwar, dass die ersten Abschlagzahlungen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 200 Millionen Euro in diesem Jahr an die Anleger geflossen sind und Mitte 2022 eine weitere Abschlagzahlung geplant ist. Die finanziellen Verluste der P&R-Anleger können allein im Insolvenzverfahren allerdings nicht ausgeglichen werden.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren haben die Anleger aber auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Ansprüche können sie z.B. gegen die Anlageberater und -vermittler richten, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt haben. Ein weiterer Punkt ist, dass in den Beratungsgesprächen die Anleger häufig nicht informiert wurden, dass weder eine Rendite noch ein fester Rückkaufpreis für die Container garantiert sind. Zudem haben auch die Wirtschaftsprüfer bei drei der P&R-Gesellschaften nur noch eingeschränkte Bestätigungshinweise abgegeben. „Auch darüber hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen informiert werden müssen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Inzwischen haben verschiedene Gerichte einen Schadenersatzanspruch der Anleger wegen Falschberatung bestätigt. Allerdings droht Ende 2021 die Verjährung der Schadenersatzansprüche. Es gilt die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist. „Da die P&R-Gesellschaften 2018 Insolvenz anmeldeten, tritt die Verjährung zum 31.12.2021 ein. Anleger sollten daher jetzt handeln, wenn sie noch Schadenersatzansprüche geltend machen wollen“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

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