Anwältin aus Wiesbaden: Vielfältige Ansprüche bei Bauverzug

In Bauverträgen ist üblicher Wiese geregelt, wann ein Haus oder eine Eigentumswohnung fertiggestellt sein soll. Dies wird jedoch in der Realität nicht immer eingehalten. Die Rechte des Betroffenen können im Einzelfall stark variieren, erklärt Daniela Fisch, Rechtsanwältin der Kanzlei Caesar-Preller aus Wiesbaden.

So besteht einerseits die Möglichkeit Schadensersatz geltend zu machen, aber auch die Kostenübernahme für eine Ersatzwohnung, sowie die dazu notwendigen Umzugsgebühren sind denkbar.

Verzug – Was ist das?

Damit derartige Rechte entstehen können, muss der Bauunternehmer in Verzug geraten. Verzug ergibt sich jedoch nicht allein aus dem Nichteinhalten des vertraglich festgesetzten Leistungsdatum. Welche Voraussetzungen für den Verzugseintritt vorliegen müssen, erläutert Ihnen Frau Rechtsanwältin Fisch gerne in einem persönlichen Gespräch.

Verzug erst nach Mahnung

Grundsätzlich gilt: Der Unternehmer kommt erst durch die Mahnung in Verzug. Eine Mahnung ist eine dringende und bestimmende Leistungsaufforderung. Wichtig ist auch, dass die Mahnung erst nach Fertigstellungstermin erfolgt. Andernfalls entfalte die Mahnung keine Rechtswirkung, so die Anwältin aus Wiesbaden.

In Ausnahmefällen kann eine Mahnung aber auch entbehrlich sein.

Zurechnung der Verzögerung

Damit der Bauunternehmer für den Verzug einzustehen hat, muss ihm die Verzögerung auch zuzurechnen sein. Oftmals wird versucht, das Verschulden auf einen Subunternehmer oder gar den Bauherrn selbst abzuwälzen, weiß Frau Rechtsanwältin Fisch aus Wiesbaden. Allgemein gilt aber, dass der Bauunternehmer sich jegliches Verschulden seiner „Erfüllungsgehilfen“ zurechnen lassen muss. Auch etwaige Sonderwünsche des Bauherrn selbst führen nicht direkt zu einer Befreiung des Bauunternehmers.

Beweislast

Die Beweislast trifft im Streitfall den Unternehmer. Dieser muss darlegen, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Dies kann zu großen Problemen für Unternehmer führen, da ein Verfahren möglicherweise erst lange Zeit nach dem Bauprojekt beginnt.

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