Der Abgasskandal bei Daimler geht weiter. Der Autobauer muss diverse Mercedes-Dieselmodelle von der A-Klasse bis zur S-Klasse auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zurückrufen.

Das KBA hat den Rückruf am 16. Juli 2020 in seiner Datenbank veröffentlicht. Unter dem Code 5497507 muss Daimler Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse mit der Abgasnorm Euro 5 der Baujahre 2008 bis 2011 zurückrufen. In den Pkw der A- und B-Klasse ist der Dieselmotor des Typs OM 640 verbaut, bei den anderen Fahrzeugen steckt der Dieselmotor des Typs OM 651 unter der Haube.

Unzulässige Abschalteinrichtung muss entfernt werden

Grund für den Rückruf ist, dass das KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt hat. Diese Funktion muss entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden. Nach Angaben der Behörde sind von dem Rückruf weltweit rund 113.000 Fahrzeuge betroffen, von denen mehr als 30.000 in Deutschland zugelassen sind.

Rückruf für Mercedes C 300 Hybrid

Außerdem muss Daimler auch den Mercedes C 300 Hybrid der Baujahre 2013 bis 2016 zurückrufen, wie das KBA am 20. Juli 2020 veröffentlichte. Auch hier muss eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung des Emissionskontrollsystems entfernt werden. Der Rückruf betrifft nach Angaben des KBA weltweit ca. 7.200 Fahrzeuge, davon knapp 900 in Deutschland.

Für Daimler sind es nicht die ersten Rückrufe im Abgasskandal. Inzwischen musste der Autobauer zahlreiche Diesel-Modell der Abgasklassen Euro 5 und Euro 6 wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. Daimler führt die Rückrufe zwar durch, steht aber auf dem Standpunkt, dass die vom KBA beanstandeten Funktionen zulässig sind.

Daimler mit schlechten Karten

„Von diesem Standpunkt wird Daimler die Gerichte allerdings kaum noch überzeugen können. Spätestens seitdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston am 30. April 2020 erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen bei der Abgasmessung grundsätzlich für unzulässig hält, dürfte Daimler schlechte Karten haben“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Wie die Generalanwältin weiter ausführte, seien Ausnahmen nur in engen Grenzen zulässig und müssten dem unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung dienen. Funktionen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen, seien demnach keine zulässigen Ausnahmen. „Daimler dürfte es daher schwerfallen, Funktionen wie Thermofenster oder Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als zulässige Ausnahmen darzustellen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Gerichte erhöhen Druck auf Daimler

Zudem sehen die Gerichte Daimler zunehmend in der Bringschuld. Der Autobauer müsse die Funktionsweise der Abschalteinrichtungen darlegen und erklären, warum sie ausnahmsweise zulässig sein sollen, machte beispielsweise der 16a. Zivilsenat des OLG Stuttgart in drei Verfahren Anfang Mai klar. Außerdem müsse Daimler auch erklären, welche Angaben zu den Funktionen im Typengenehmigungsverfahren gemacht wurden. Geschwärzte Unterlagen dazu seien nicht ausreichend.

Der Druck auf Daimler wird von den Gerichten zunehmend erhöht. Zudem haben verschiedene Gerichte Daimler ohnehin schon wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zu Schadensersatz verurteilt. „Die Chancen Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen, sind weiter gestiegen“, sagt der im Abgasskandal erfahrene Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

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