Für Aufsehen sorgt derzeit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Ein 15-jähriger Schüler nimmt seit November 2021 aus Angst vor Corona nicht mehr am Unterricht seines Düsseldorfer Gymnasiums teil. Aus Sicht des Schülers und seiner Mutter geht der Schulbesuch mit einer nicht hinnehmbaren Gefahr für die Gesundheit einher. Einer vulnerablen Gruppe gehört weder er, noch die Mutter an. Zwei gerichtliche Eilanträge auf Befreiung vom Präsenzunterricht im Jahr 2021 wurden abgelehnt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf sprach gegenüber der Mutter des Schülers daraufhin eine Schulbesuchsaufforderung aus und drohte für den Fall des weiteren Fernbleibens vom Unterricht des Schülers ein Zwangsgeld in Höhe von 2.500,00 € an. Diese Androhung wurde vom Verwaltungsgerichts Düsseldorf nunmehr für rechtmäßig angesehen.

Eltern sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihr schulpflichtiges Kind regelmäßig am Unterricht teilnehmen zu lassen. Dieser Verpflichtung steht auch nicht die damit verbundenen Einschränkung des Elternrechts entgegen, da in Deutschland eine Schulpflicht gesetzlich verankert ist. Überdies steht dem auch nicht das Gesundheitswohl des Schülers entgegen, da das Risiko, an dem Corona-Virus zu erkranken, sich mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auf ein hinnehmbares Maß reduzieren lässt. Es steht einem jeden Schüler frei, sich durch eine Corona-Schutzimpfung zu schützen, eine Maske zu tragen und die Hygienevorschriften nach der AHA-Regel einzuhalten.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschl. v. 05.08.2022, Az. 18 L 621/22

Gegen diesen Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden. Es bleibt daher abzuwarten, ob es bei dieser Entscheidung bleibt. Dies ist vor allem im Hinblick auf das veränderte Infektionsgeschehen in den Herbst- und Wintermonaten spannend.

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