Arbeitsgericht Sieburg (Urt. v. 17.3.2022, Az. 5 Ca 1849/21)

Wenn sich ein gesunder Auszubildender unter Vorlage einer falschen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krankschreiben lässt, damit er eine Prüfung nicht schreiben muss, dann kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen. 

Der 24-Jährige machte seine Ausbildung zum Sport- und Gesundheitstrainer in einem Fitnessstudio. Er sollte zu einer Nachprüfung antreten. Für diese meldete er sich krank. 

Er erschien kurz nach der Krankmeldung in seinem Ausbildungsbetrieb für ein intensives Krafttraining. 

Dem Arbeitgeber fiel der Auszubildende auf. Er war nicht in der Lage, eine Prüfung zu absolvieren, aber konnte trainieren? 

Die vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verbüßte damit an Glaubwürdigkeit. 

Noch am selben Tag erhielt der Auszubildende seine fristlose Kündigung. 

Der Vortrag einer „spontanen Genesung“ überzeugte das Arbeitsgericht nicht, seine Kündigungsschutzklage scheiterte.

Die Folgen einer falschen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Kein Ausbildungsbetrieb muss hinnehmen, dass falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt werden.

„Das Arbeitsrecht ist in vielen Fällen arbeitnehmerfreundlich auszulegen“ erklärt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden „dies hat aber auch Grenzen, wie dieser Fall zeigt.“

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