Immer wieder gab es Sicherheitsprobleme mit Stromspeichern des Herstellers Senec. Es kam zu Bränden und Verpuffungen. Als Reaktion darauf reduzierte Senec per Fernwarte die Speicherkapazität bei zahlreichen Heimspeichern. „Das erhöht zwar die Sicherheit, schränkt aber die Nutzbarkeit der Stromspeicher ein“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Die Kunden müssen aber auf dem Schaden nicht sitzenbleiben, wie ein Urteil des Landgerichts Münster zeigt (Az.: 212 O 68/23). Das Gericht hat einen Händler zur vollen Rückzahlung des Kaufpreises für einen Senec-Stromspeicher verurteilt – rund 15.500 Euro.


In dem zu Grunde liegenden Fall hatte die Kundin eine Photovoltaik-Anlage inklusive Senec-Batteriespeicher für insgesamt rund 25.000 Euro gekauft. Aufgrund der Sicherheitsgefahren hatte Senec auch hier den Speicher in den Konditionierungsbetrieb versetzt, also die Leistung gedrosselt. Damit war die Kundin nicht einverstanden und erklärte den Rücktritt und Widerruf des Kaufvertrags. Da der Händler sich nicht darauf einlassen wollte, zog die Kundin vor Gericht und hatte mit ihrer Klage Erfolg.


LG Münster entscheidet verbraucherfreundlich


Das LG Münster entschied im Wege eines Anerkenntnisurteils, dass die Klägerin Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises und die Übernahme sämtlicher Anwalts- und Verfahrenskosten habe. Das Gericht machte deutlich, dass Kunden Anspruch auf eine funktionstüchtige Ware haben, die die Anforderungen an die Sicherheit erfüllen. Darüber hinaus stellte das Gericht auch einen Fehler in der Widerrufsbelehrung fest. Hier hatte der Händler fehlerhaft angegeben, dass die Widerrufsfrist mit Abschluss des Kaufvertrags beginne. „Tatsächlich beginnt die Widerrufsfrist bei einem Kaufvertrag erst, wenn die Ware vollständig geliefert wurde. Der Händler hat die Widerrufsfrist hier also zu Unrecht nach vorne verlegt“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Folge der fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde.


Probleme mit dem Senec-Stromspeicher sind nicht neu. Wie die Stuttgarter Zeitung am 23.11.2023 berichtet, ist es seit 2022 in sechs Fällen zu Verpuffungen und Bränden gekommen. Senec drosselte zwar als Vorsorgemaßnahme die Speicherkapazität, aber seitdem sind die Stromspeicher für die betroffenen Kunden nicht mehr voll nutzbar. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Das Urteil des LG Münster zeigt, dass die Kunden das nicht hinnehmen müssen.“


Anspruch auf Schadenersatz
Senec hatte den Kunden bestimmte Speicherkapazitäten garantiert. Durch die Reduzierung der Kapazität erfüllt das Produkt die zugesicherten Eigenschaften nicht. „Dadurch können den Kunden Schadenersatzansprüche gegen Senec entstanden sein“, so Rechtanwalt Cäsar-Preller. Zudem kommen auch Ansprüche aus Gewährleistung in Betracht, wenn die Geräte nicht einwandfrei funktionieren.


„Wenn Kunden klimafreundliche Photovoltaikanlagen installieren lassen, könne sie auch erwarten, dass sie ohne Sicherheitsrisiko funktionieren. Ist das nicht der Fall, können sie ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

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