Menschen mit einem Hang zur Musik sind je nach Wohnsituation und finanzieller Situation dazu gezwungen in ihrer Mietwohnung zu üben. Je nach Instrument kann dies natürlich zu einer regelmäßigen Lärmbelästigung führen. Was hier bei zu beachten ist um keine Probleme mit dem Vermieter oder den Nachbarn zu bekommen wird im Folgenden erläutert.

Grundsätzlich darf das Spielen von Musikinstrumenten nicht durch den Vermieter in der Hausordnung oder durch eine Klausel im Mietvertrag verboten werden. Es kann lediglich in sehr seltenen Fällen zu einer Individualvereinbarung kommen, welche allerdings hohe Anforderungen hat und somit sehr selten genutzt wird.

Ein Mythos ist, dass beim Spielen von Musikinstrumenten die Zimmerlautstärke eingehalten werden muss. Da dies bei vielen Musikinstrumenten schon vom Grundsatz her nicht möglich ist, lässt sich diese Theorie schnell verwerfen.

Einen großen Faktor beim Vermeiden von Auseinandersetzungen mit dem Vermieter oder Nachbarn spielt allerdings die Einhaltung der Ruhezeiten. Allgemein gilt Werktags eine Mittagsruhe von 13 Uhr bis 15 Uhr, sowie eine Nachtruhe ab 22 Uhr.

Auch hier gibt es allerdings Ausnahmefälle. Bei besonders lauten Musikinstrumenten, sowie bei Rücksichtsbedürftigen Menschen in der unmittelbaren Umgebung, können Individuelle Ruhezeiten durch ein Gericht festgelegt werden.

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind ein gutes Hintergrundwissen zu den bestehenden Regelungen, sowie Kommunikation mit den betroffenen Anwohnern sehr wichtig. Berufsmusiker beispielsweise können auf ihre Übungseinheiten außerhalb der Arbeitszeiten nicht verzichten und sollten sich möglichst mit den betroffenen Personen auf Ruhezeiten oder mögliche Lärmschutzmaßnahmen verständigen.

Bei Fragen beraten wir sie in einem kostenlosen Erstgespräch gerne.

Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät Sie gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in anderen Rechtsfragen.

Zuständig in allen Fragen des Mietrechts ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller verfügt neben dem Kanzleisitz in Wiesbaden auch über Sprechstundenorte in Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München und Bad Harzburg.

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