Stalking ist ein wachsendes Problem der Gesellschaft, auch durch fortschreitende Digitalisierung bedingt. Trotz der schweren Konsequenzen und des anhaltenden Psychoterrors, den Stalking für die Opfer bedeutet, findet man den Begriff nicht im deutschen Strafgesetzbuch (StGB).
Bei Verdachtsfällen ist es daher im ersten Moment immer ratsam, einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, rät Christof Bernhardt, Rechtsanwalt aus Wiesbaden.

Was ist Stalking?

Es gibt keine Einheitliche Definition des Begriffes. Man versteht darunter allgemein das wiederholte, widerrechtliche Verfolgen einer Person. Stalking geschieht über einen längeren Zeitraum, meint der Anwalt aus Wiesbaden zu dem Thema. Den Opfern wird dabei durch Belästigungen, Drohungen oder Terroranrufen mitten in der Nacht das Leben zur Hölle gemacht. Das Stalking geht dabei auch oft mit anderen Tatbeständen, wie üble Nachrede, Nötigung und Sachbeschädigung einher. Der Psychoterror kann bei den Opfern massive Angstzustände auslösen, einige der Opfer trauen sich irgendwann nicht mal mehr vor die Haustür.

Stalking im StGB

Christof Bernhardt, Rechtsanwalt aus Wiesbaden, sieht in dem § 238 StGB das „Recht, in Frieden gelassen zu werden“. Der Anwalt aus Wiesbaden setzt große Hoffnungen in den 2017 neu gestalteten Paragrafen, der die Nachstellung mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft. Die Hürden einer Verurteilung sind groß, denn es muss nachgewiesen werden, dass die Nachstellung geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen.

Wie können Opfer sich wehren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten für die Opfer zu reagieren.

Zum einen kann das Opfer eine Strafanzeige stellen, dies zwingt die Behörden in dem betreffenden Fall zu ermitteln.

Zum anderen kann ein Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz gestellt werden. Dabei sollen Opfer von Gewalt oder Nachstellung durch gerichtliche Maßnahmen geschützt werden. Eine Maßnahme könnte sein, dass dem Täter untersagt wird, sich in der Wohnung der verletzten Person oder in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten.  

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller