Die Nachricht dürfte Anleihe-Anleger und Aktionäre der Steilmann SE gleichermaßen überrascht haben. Das Modeunternehmen teilte am 23. März mit, Insolvenz anzumelden. „Die Anlegergelder stehen jetzt im Feuer. Immerhin hat Steilmann über drei Mittelstandsanleihen insgesamt 88 Millionen Euro eingesammelt. Hinzu kommen noch mal knapp 9 Millionen Euro der Aktionäre“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
 
Erst Ende vergangenen Jahres hatte das Modeunternehmen aus Bergkamen den Börsengang gewagt. Der Emissionserlös fiel zwar deutlich kleiner aus als erwartet. „Die Insolvenz kommt dennoch überraschend. Die Anleger sollten jetzt alle Hebel in Bewegung setzen, ihr Geld zu sichern“, so Cäsar-Preller.
 
Zwischen 2012 und 2015 hat Steilmann drei Mittelstandsanleihen mit einem Gesamtvolumen von 88 Millionen Euro begeben. Zwei der Anleihen wären 2017 zur Rückzahlung fällig, die dritte ein Jahr später. Jetzt müssen die Anleger um ihr eingesetztes Kapital fürchten. „Anleger sollten jetzt in zwei Richtungen denken“, sagt Cäsar-Preller. Einerseits müsse abgewartet werden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ist das der Fall, müssen die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Ob und in welcher Höhe die Forderungen bedient werden können, hängt von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse ab. Da diese in der Regel nicht ausreicht, um alle Forderungen der Gläubiger vollständig zu bedienen, können die Anleger zudem Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.
 
„Schadensersatzansprüche können aus Prospektfehler oder einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein, z.B. wenn die Emissionsprospekte unvollständig waren oder die Anleger nicht ausreichend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt wurden“, erklärt Cäsar-Preller.
 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
 
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