Airbnb ist zu einer kostengünstigen Möglichkeit geworden, durch die Welt zu reisen. Authentische Ansprechpartner, die den einen oder anderen Tipp für die meist jungen Touristen haben, sowie einen Einblick in die fremdländische Kultur bieten, sind beliebt wie nie zuvor.
Wer nicht in einem unpersönlichen Hostel oder einem Hotel absteigen möchte, nutzt die Möglichkeit, über Airbnb kostengünstig zu quartieren.

Doch nun müssen Vermieter, die Wohnungen vermieten oder Zimmer untervermieten aufpassen, denn das amerikanische Unternehmen ist nun verpflichtet, die Angaben der Vermieter an die Steuerfahndung mitzuteilen. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit, in dem der Airbnb Anwalt versuchte, die Interessen der Vermieter zu schützen, muss das Unternehmen nun Angaben machen und bringen somit möglicherweise die Anbieter von Ferienwohnungen und in Schwierigkeiten.

Müssen Airbnb Einnahmen versteuert werden?

Joachim Cäsar-Preller, Experte und Steuer Anwalt aus Wiesbaden, der sich nun auch lange mit dem Thema Steuerrecht und Airbnb befasst hat, gibt seinen Klienten die wichtigsten Infos an die Hand, wenn diese ihre Unterkünfte für Mieter über Airbnb kurzzeitig vermieten möchten.
Grundsätzlich müssen natürlich alle Einnahmen, die man aus privaten Mietverhältnissen erzielt, bei der Steuerbehörde angegeben werden. Auch wenn die Mieter nur kurzfristig Gast in der Unterkunft sind. Wer aber nur selten Airbnb Gäste in seinem eigenen Zuhause aufnimmt, und die Mieteinnahmen durch diese Vermietung weniger als 520 Euro im Jahr nicht überschreiten, der braucht keine Angst vor der Steuerfahndung des Airbnb Anwalt haben.

Unkosten genau berechnen

Der Steuer Anwalt aus Wiesbaden sowie der AirbnB Anwalt geben ihren Klienten aber noch einen weiteren Tipp an die Hand. Wer häufiger Airbnb Besucher bei sich aufnimmt, und dafür auch Kosten auf sich nimmt, zum Beispiel durch eine Putzfrau, Renovierungskosten, Handtücher und/oder Bettwäsche und Strom- sowie Wasserverbrauch, der hat durch die Vermietung Unkosten, die von den Einnahmen abgerechnet werden können.
Die Steuerfahndung und der Airbnb Anwalt können nur die tatsächlichen Einnahmen überprüfen und erst wenn die Einnahmen abzüglich Ausgaben mehr als 520 Euro überschreiten, können Steuern verlangt werden.

Wer über die Plattform Airbnb vermieten möchte, sollte also alle Unkosten genau berechnen und durch Quittungen oder Rechnungen belegen können. Nur so kann man den Forderungen des Finanzamtes oder der Steuerbehörde entgegenwirken.
Joachim Cäsar-Preller, der Steuer Anwalt aus Wiesbaden, berät gerne.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller