Durch den aktuellen Mangel an Baumaterialien kommt es immer öfter zu Materialpreissteigerungen. Sog.
Stoffpreisgleitklauseln können hier ein hilfreiches Mittel darstellen. Was dabei zu beachten ist, erklärt Daniela Fisch,
Anwältin aus Wiesbaden.

Allgemeines zu Stoffpreisgleitklauseln


Die Aufnahme solcher Klauseln in den Vertrag bietet sich insbesondere dann an, wenn die Kosten zur Herstellung
eines Produkts stark schwanken. Sie gibt dem Lieferanten die Möglichkeit, den Preis bei einer Preiserhöhung des
Produkts zu seinen Gunsten anzupassen, erklärt Rechtsanwältin Fisch aus Wiesbaden.

Voraussetzungen für die Verwendung


Um eine solche Klausel erfolgreich in einen Vertrag zu integrieren, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
„Zunächst einmal sollte festgelegt werden, zu welchem Zeitpunkt die Klausel gelten soll. Dies kann beispielsweise
die Anlieferung der Produkte oder aber der Einbau der Materialien sein“, weiß die Anwältin aus Wiesbaden.
Grundsätzlich ist erforderlich, dass das zu erwartende Preisrisiko schwer kalkulierbar ist. Ebenso muss der
Fertigstellungszeitraum des Bauprojekts grundsätzlich mindestens zehn Monate betragen und das Verhältnis
zwischen dem zu gleitenden Stoffanteil des Baustoffs und der geschätzten Auftragssumme mindestens 1 % betragen.

Umsetzung nachträglicher Preisanpassungen


Wie Ihnen Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, gerne in einem persönlichen Gespräch näher erläutert, kann ein
einmal vereinbarter Preis nachträglich nur schwer geändert werden. „Hintergrund ist, dass sich die Vertragsparteien
an den Inhalt der Vereinbarung halten müssen. Daher ist eine nachträgliche Preisanpassung nur in wenigen
Ausnahmefällen möglich. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des
Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben. „Dies muss in jedem Einzelfall
gesondert geprüft werden“, teilt Anwältin Fisch mit.
Bei weiteren Fragen rund um das aktuelle Thema Preisgleitklauseln wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Cäsar Preller aus Wiesbaden. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenfrei.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller