Sturmtief „Ylenia“ fegt über Deutschland – was ist zu tun?

Einmal mehr stehen Deutschland stürmische Zeiten bevor. Aufgrund von schweren Sturmböen durch das Tief „Ylenia“ kam es in vielen Fällen zu Beschädigungen an Autos, Häusern und sonstigen Gegenständen.

Versicherung abgeschlossen?

„Für solche Fälle kann man vorsorgen“, teilt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, mit. „Sturmschäden sind regelmäßig über Hagelversicherung, Gebäudeversicherung oder auch im Falle von Autobeschädigungen über eine Kaskoversicherung abgedeckt“, so der Fachanwalt.

Schäden sofort melden!

Wenn Sturmschäden festgestellt werden, müssen diese allerdings sofort an die Versicherung gemeldet werden. „Die sofortige Schadensmeldung ist eine zwingende Obliegenheit des Versicherungsnehmers. Schlimmstenfalls kann die Versicherung sogar den Ersatz der Schäden ablehnen, wenn der Kunde hiergegen verstoßen hat“, für Rechtsanwalt Bernhardt weiter aus.

Meldung auch bei unklarer Haftungslage

Eine Schadensmeldung sollte auch dann erfolgen, wenn nicht klar ist, ob die Versicherung zuständig oder einstandspflichtig ist. „Selbst wenn der Kunde selbst davon ausgeht, dass die Versicherung für den Schaden nicht einstandspflichtig ist, ist eine Meldung notwendig“, mahnt Rechtsanwalt Bernhardt, Fachanwalt für Versicherungsrecht. Schließlich sollen die Geschädigten nicht aufgrund einer schlichten Formalie auf ihrem Schaden sitzen bleiben.

Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden

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