Viele Autofahrer kennen das:

Mit dem Auto unterwegs und dann zur falschen Zeit und am falschen Ort zu sehr auf das Gaspedal getreten – ein sehr kurzes helles Licht, ein schreckhafter Blick auf den Tacho. Mist … geblitzt?!

Jetzt gilt es auf den Bescheid der Behörde zu warten, der in den meisten Fällen erst Wochen später in dem Briefkasten landet. Und immerzu diese Ungewissheit im Kopf: „Wie schnell war ich denn nun eigentlich?“ und „war es wirklich ich, der da geblitzt wurde, oder der Raser eine Spur neben mir?“

Nicht selten sind nur wenige km/h entscheidend für die Beurteilung, ob es ein Fahrverbot gibt. In Laserpistolen oder Starenkästen ist eine Karenz von bis zu fünf Prozent schon mit eingerechnet. Bei Verfahren, die nicht standardisiert sind, wie z.B. eine Videoaufnahme von folgenden Polizisten, wird die Karenz im Einzelfall überprüft und von verschiedenen Begleitumständen abhängig gemacht. Dann kann eine solche Karenz auch mal deutlich höher ausfallen.

Kommt jedoch überhaupt kein Bescheid und der Vorfall gerät selbst beim wartenden Fahrer in Vergessenheit, hat man gegebenenfalls von einer Opportunitätstoleranz profitiert. Die Opportunitätstoleranz ist eine Grenze, die beschreibt, ab wann überhaupt ein Geschwindigkeitsverstoß verfolgt wird, oder ob er schon bei den zuständigen Behörden im Sande verläuft.

Um ein Verfahren zu verkürzen, erlässt die Behörde Bescheide mit einem Verwarngeld, welches unter 60 Euro liegt. Doch sollte man diese Bescheide keinesfalls ignorieren, da aus Ihnen schnell ein Bußgeldbescheid wird, bei welchem zusätzlich noch eine Verfahrensgebühr erhoben wird.

Auch gilt beiTempoverstößen die Devise: Reden ist Silber – Schweigen ist Gold! Rechtfertigungen wie „Ich muss so dringend zum Bahnhof!“ zeigen den Behörden, dass man zugibt zu schnell gefahren zu sein. Dann kann sich das Bußgeld wegen unterstelltem Vorsatz auch gut und gerne mal verdoppeln.

Es gilt also, die Situation nicht zu verschlimmern.

Bei verkehrsrechtlichen Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

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