Die Causa Tillmann dürfte den Meisten ein Begriff sein. Nebst den Vorwürfen, welche an den Rammstein-Sänger gerichtet waren, ging auch er in die Offensive, mithin gegen die berichterstattenden Medien. Nun verbucht Lindemann einen Erfolg gegen einen weiteren Gegner, den Österreichischen Rundfunk (ORF) nach einem Beschluss des Landgericht Hamburg (Beschl. v. 8.9.2023, Az. 324 O 337/23).

Was geschehen war:

Mit Artikel vom 24.07.2023 berichtete der ORF, dass Lindemann im Rahmen der ,,Stadium Tour“ einer Frau gegenüber Gewalt ausgeübt haben solle und berief sich dabei auf Aussagen des vermeintlichen Opfers. Ferner wurden seitens des ORF zwei unabhängige Gutachten eingeholt, die die vermeintliche Aussage stützen sollten.

Problemtisch hierbei war der Verdacht. So entschied das Gericht, dass der auf der Webseite des ORF geschaltete Artikel den Verdacht nicht erwecken dürfe, nachdem hier die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht vorlägen. Auch wies das Gericht darauf hin, dass der hiervon betroffenen Person, mithin Lindemann, die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, sich zu den Vorwürfen äußern zu können. So sei zwar eine Anfrage seitens des ORF gestellt worden, gleichwohl sei es Lindemann nicht ausreichend ermöglicht worden, sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen zu können. Auch sei eine Behauptung im Artikel ohnehin unzutreffend gewesen.

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