Wenn Regen oder Hagelschäden an Wohnungen, Haus oder Autos anrichten, sollten Sie gut versichert sein, in welchen Fällen Ihre Versicherung zahlt – und warum sie bei Schäden durch Starkregen eine Elementarversicherung brauchen.

Was ist Starkregen

Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen, wenn in kurzer Zeit große Mengen an Wasser niedergehen. Er spricht Warnungen aus, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, nämlich Regenmengen von 15- 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder 20 – 35 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden. Eine Unwetterwarnung erfolgt ab Regenmengen von mehr als 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder 35 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden.

Was zahlt eine Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung deckt neben Sturmschäden auch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagelschäden ab sagt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Auch die Folgeschäden sind meist mit versichert – wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände und Decken beschädigt wurden. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die die Eigentümer brauchen, um die Gebäudeschäden zu beseitigen.

Bei Folgen von Starkregen und daraus folgenden Überschwemmungen tritt die Gebäudeversicherung grundsätzlich nicht ein. Aber keine Sorge: Damit Sie nicht beim nächsten Unwetter aus allen Wolken fallen, haben Sie die Möglichkeit Ihre Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarversicherung zu erweitern, sagt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Diese zahlt unter anderem auch bei Schäden aus Überschwemmungen, Rückstau und Flutung.

Hilft eine Hausratversicherung bei Starkregen

Werden Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Keller durch Starkregen überschwemmt, und wird dabei Ihr Hausrat, also Möbel oder Inventar, beschädigt, kommt Ihre Hausratversicherung wie bei der Wohngebäudeversicherung nur dafür auf, wenn Sie eine Elementarversicherung eingeschlossen haben. Denn Hausratversicherer schließen in der Regel Schäden durch Überschwemmungen, z.B. auch durch Starkregen aus, sagt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Anders ist es bei Leitungswasserschäden – z.B. nach einem Rohrbruch. Hier zahlt die Versicherung den Schaden.

Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt deshalb dringend, eine Elementarversicherung abzuschließen. Sollte, wie auch immer, die Versicherung nicht zahlen, so helfen wir gerne.

Zu unserem Kanzleiteam Cäsar-Preller gehört mit dem Kollegen Bernhardt ein Fachanwalt für Versicherungsrecht an.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller