Viele Menschen ringen immer noch mit den Schäden, die die Flutkatastrophe im vergangenen Sommer in NRW und Rheinland-Pfalz angerichtet hat. Die immateriellen Schäden sind für die Betroffenen kaum zu bemessen, die materiellen Schäden gehen in die Milliarden. Es wird wohl nicht die letzte Katastrophe dieser Art bleiben. Um die Menschen zumindest vor den finanziellen Folgen besser zu schützen, haben sich die Bundesländer mit Beschluss vom 2. Juni 2022 für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden ausgesprochen.

Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist weiter mit extremen Wetterereignissen zu rechnen, die erhebliche Schäden auch an Wohngebäuden anrichten können. Die Elementarschadenversicherung ist eine Möglichkeit für die Verbraucher, sich gegen die Schäden, die durch solche Naturkatastrophen an ihren Häusern angerichtet werden, finanziell abzusichern.

Nur rund 50 Prozent der Gebäude sind gegen Elementarschäden versichert

Bisher haben viele Verbraucher von dem Abschluss einer Elementarschadenversicherung noch abgesehen. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist rund jedes zweite Gebäude mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert. Baden-Württemberg ist Spitzenreiter. Hier sind laut GDV 94 Prozent der Gebäude gegen Elementarschäden versichert, in Bremen sind es nur 28 Prozent.

Um die Quote auch in den anderen Bundesländern zu erhöhen, haben sich die Bundesländer für eine verpflichtende Elementarschadenversicherung ausgesprochen und die Bundesregierung soll bis Ende des Jahres eine entsprechende Regelung erarbeiten.

Ob die Elementarschadenversicherung für Gebäudebesitzer verpflichtend wird und wie sich ihr Umfang dann gestaltet, ist offen. Verfassungswidrig wäre eine solche Verpflichtung offenbar nicht. Dennoch würde sie einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte bedeuten. Daher ist voraussichtlich nur eine eingeschränkte Verpflichtung möglich, um sich gegen Basisschäden abzusichern. „Ein umfangreicherer Versicherungsschutz muss dann

wahrscheinlich individuell vereinbart werden. Es wird wohl auch Unterschiede für Gebäude in Risikogebieten oder eher sicheren Lagen geben“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Bestehende Policen prüfen

Noch liegen keine konkreten Pläne für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auf den Tisch. „Darauf sollten Hausbesitzer nicht waren und schon jetzt für eine angemessenen Absicherung ihrer Gebäude sorgen. Extreme Wetterereignisse wird es weiter geben. Umso wichtiger ist ein angemessener Versicherungsschutz“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Der erfahrene Jurist aus Wiesbaden rät Verbrauchern einen Blick in ihre Versicherungsunterlagen zu werden und zu prüfen, wie umfassend der Schutz ihrer bestehenden Hausratversicherung, Gebäudeversicherung und Elementarschadenversicherung reicht und ggf. nachzubessern. „Lücken im Versicherungsschutz lassen sich möglicherweise ohne viel Aufwand schließen, damit die Versicherungsnehmer bestmöglich gegen die finanziellen Folgens solcher Unwetterkatastrophen wie beispielsweise im vergangenen Sommer in NRW und Rheinland-Pfalz abgesichert sind.

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