Private Krankenversicherungen (PKV) erhöhen regelmäßig die Beiträge. Zulässig sind diese Beitragserhöhungen jedoch nur, wenn der Versicherer sie ausreichend begründet. Das hat die Süddeutsche Krankenversicherung SDK nicht in jedem Fall getan. Das Landgericht Verden erklärte daher mit Urteil vom 25.07.2022 die Erhöhungen verschiedener Tarife der SDK für unzulässig (Az.: 8 O 315/21). Der Kläger hat nun Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.

Prämienenanpassungen in der PKV finden regelmäßig statt. Eine solche Beitragserhöhung ist nicht pauschal unzulässig. „Sie ist aber auch nicht immer rechtmäßig. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen private Krankenversicherungen die Beiträge nur erhöhen, wenn sie die Erhöhung auch ausreichend begründen können“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Beitragserhöhung muss ausreichend begründet werden

So hat der BGH mit Urteilen vom 16.12.2020 klargestellt, dass der Versicherer darlegen muss, welche Rechnungsgrundlage sich so verändert hat, dass die Prämienanpassung notwendig ist (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Die entscheidenden Rechnungsgrundlagen stellen die Leistungen der Versicherung und die Sterbewahrscheinlichkeit dar. „Nur wenn sich mindestens eine dieser Grundlagen dauerhaft und nicht nur vorübergehend so verändert hat, dass die Beiträge zur PKV angepasst werden müssen, ist eine Beitragserhöhung zulässig. Diese Veränderung muss der Versicherer seinen Kunden ordnungsgemäß darlegen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Diese Anforderungen erfüllte die SDK bei ihren Beitragserhöhungen nicht. In dem Mitteilungsschreiben an die Versicherungsnehmer bezog sie sich nur auf die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Beitragserhöhungen. Zu den konkreten Umständen, die eine Beitragserhöhung notwendig gemacht haben, schwieg sie sich hingegen aus. Das reiche nicht aus, so das LG Verden. Die Beitragserhöhungen seien unwirksam. Die Krankenversicherung müsse dem Kläger die zu viel gezahlten Beiträge erstatten, entschied das Gericht.

Auch andere Gerichte entscheiden verbraucherfreundlich

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte eine private Kranken- und Pflegeversicherung bei der SDK Süddeutsche Krankenversicherung abgeschlossen. Während der Vertragslaufzeit kam es zu

Beitragserhöhungen. Dagegen setzte sich der Versicherungsnehmer nun zur Wehr und klagte erfolgreich. „Auch andere private Krankenversicherungen haben schon unzulässig die Beiträge erhöht und wurden von Gerichten verurteilt, die zu viel gezahlten Beiträge zu erstatten. Bei unzulässigen Erhöhungen können die Versicherten ihr Geld zurückfordern“, sagt

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