Wer kennt es nicht, das Verkehrschaos auf Parkplätzen vor Baumarkt, Möbelhaus und Co. Vor allem samstags, dem Großkampftag für den Einzelhandel, tummeln sich die Autos auf den Großparkplätzen. Teilweise führt dies zu dem reinsten Verkehrschaos und das Einkaufserlebnis beginnt oder endet im puren Stress. Meist werden die allgemeinen Verkehrsregeln, wie die Vorfahrtsgebote oder die Fahrtrichtungen, schlicht nicht beachtet. Allein die Jagd auf einen Parkplatz bestimmt das Verkehrsverhalten. Dies führt nicht selten zu Verkehrsunfällen. Daran schließt sich nicht selten ein Rechtsstreit, in dem es zu klären gilt, welche Verkehrsregeln auf Großparkplätzen überhaupt gelten.

Rechts vor links auf Großparkplätzen?

Über diese Frage hatte jüngst das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu entscheiden. In seinem Urteil kam es zu dem Ergebnis, dass die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ dann nicht gilt, wenn die Fahrgassen des Parkplatzes vorrangig der Parkplatzsuche dienen und nicht dem fließenden Verkehr. Dies gilt selbst dann, wenn der Betreiber des Parkplatzes die Geltung der Straßenverkehrsordnung durch ein Schild angeordnet hat.

Die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt also nur dann, wenn auf dem Parkplatz Fahrspuren angelegt sind und unmissverständlich ein Straßencharakter vermittelt wird. Dies wird jedoch in nur seltenen Fällen der Fall sein.

Dient der Großparkplatz vorrangig der Parkplatzsuche, so gilt allein das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme als Verschuldensmaßstab.

Anzuraten ist daher grundsätzlich, nicht auf die allgemeine Vorfahrtsregel „rechts vor links“ zu vertrauen und aus Vorsicht besser einmal zu viel als einmal zu wenig Vorfahrt zu gewähren. Dadurch ersparen Sie sich sicher viel Zeit, Geld und Nerven.

Sollten Sie dennoch einmal Beteiligter an einem Verkehrsunfall sein, berät Sie die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller gerne in einem kostenlosen Orientierungsgespräch in Ihrem individuellen Fall.

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