Die Nachfrage nach Mietwohnungen ist in den letzten Jahren in der Bundesrepublik rasant angestiegen. Dies führte dazu, dass Vermieter teilweise den verlangten Mietzins bis zu 45 % erhöhten. Unter diesen stark angestiegenen Mietpreisen leiden die Mieter, die in Deutschland einen Anteil von 50 % haben. Um diese Entwicklung der Preiserhöhung zu verlangsamen, wurde die Mietpreisbremse eingeführt.

Diese wurde nun bis zum Jahr 2025 verlängert. Anwendungsbereich sind Ballungsräumen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Vermieter dürfen dort, bei einer Neuvermietung, den Mietpreis nicht mehr als 10 % über die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen.

Die Verlängerung der Mietpreisbremse ermöglicht darüber hinaus, dass Mieter ihre zu viel gezahlte Miete zurückverlangen können. Dabei muss lediglich darauf geachtet werden, dass gegen den Verstoß der Regelung der Mietpreisbremse, innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses vorgegangen wird. Im Zuge dessen können die Mieter die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückbekommen.

Der Verstoß kann auch nach dieser Frist angezeigt werden, allerdings würden dann lediglich die Beträge ab dem Zeitpunkt der Rüge zurückverlangt werden können.

Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät Sie gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in anderen Rechtsfragen.

Zuständig in allen Fragen des Mietrechts ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller verfügt neben dem Kanzleisitz in Wiesbaden auch über Sprechstundenorte in Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München und Bad Harzburg.

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