Wenn sich ein Paar scheiden lässt, sind viele Dinge zu klären: Wem gehört das Haus? Wem die gemeinsam erworbenen Gegenstände? Hier können das Gesetz und seine Vertreter weiterhelfen, wie zum Beispiel ein Immobilien Anwalt aus Wiesbaden.

Wer kriegt was?

Das hängt davon ab, wie die vorher getroffenen Regelungen aussehen. Ist z.B. der eine Ehepartner der im Grundbuch eingetragene Alleineigentümer der Immobilie, so ist das Haus auch nach der Scheidung sein alleiniges Eigentum.
Das bedeutet jedoch nicht, dass er über den Kopf des Ehepartners hinweg über die Immobilie entscheiden kann. „Möchte der Alleineigentümer die Immobilie veräußern, ist für ihn bis zur rechtskräftigen Scheidung die Zustimmung des Ehepartners zwingend“, so Joachim Cäsar-Preller, Immobilien Anwalt aus Wiesbaden.
Ist die Immobilie im Besitz beider Ehepartner, folgen daraus diverse Möglichkeiten im Umgang mit dem gemeinsamen Eigentum. Hier kann ein Anwalt für Immobilienrecht aus Wiesbaden weiterhelfen.

Wird bei der Hochzeit kein Ehevertrag abgeschlossen, lebt man offiziell in einer Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das Vermögen der einzelnen Eheleute auch während der Ehe getrennt bleibt. Bei einer Scheidung erfolgt dann ein Ausgleich des Zugewinns.


Hierbei wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. „Gemeinsame Immobilien erweisen sich als komplizierter Faktor beim Zugewinnausgleich, da sie sich nur schwer aufteilen lassen und es um einen reinen Anspruch auf Geldzahlung geht“, so Joachim Cäsar-Preller, der Anwalt für Immobilienrecht aus Wiesbaden.
Bei Nicht-Einigung der Ehepartner im Falle einer Scheidung kann eine Zwangsversteigerung der letzte Ausweg sein. Der erzielte Verkaufswert liegt dabei jedoch womöglich deutlich unter dem Verkehrswert. Daher sollte man sich zuvor dringend eine Beratung suchen, wie zum Beispiel einen Anwalt für Scheidung aus Wiesbaden, der zugleich auch als Immobilienanwalt tätig ist.

Ein Ehevertrag schafft Abhilfe

Eheverträge gelten zwar als unromantisch, erleichtern jedoch den Prozess der Scheidung deutlich, erklärt der Anwalt für Scheidung aus Wiesbaden. Denn sie enthalten gemeinsam getroffene Vereinbarungen, die im Detail auf Dinge wie die Vermögensaufteilung, Unterhaltszahlungen oder die Altersvorsorge eingehen. Dadurch können individuelle Lösungen getroffen werden. Weiterer Vorteil: Ein eigener Vertrag kann nachträglich an die aktuellen Lebensverhältnisse angepasst werden.  

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller