Derzeit handelt es sich um ein Phänomen, dass auf der Straße kaum noch zu übersehen ist. Hierbei handelt es sich um das Aufspritzen der Lippen mit Lippfillern.

Der stetige Anstieg von Schönheitsoperationen, einhergehend mit dem Wunsch, unseres modernen Lebensstils entsprechend gut auszusehen und der gefilterten „Perfektion“ in den sozialen Medien nachzukommen, wurde durch die Pandemie noch einmal entscheidend verstärkt – sehen die meisten von uns sich jetzt doch via Zoom und FaceTime nahezu ständig im Spiegel.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden berichtet:

Bei der Vornahme einer Injektion von Fillern ist wichtig, welche Art von Fillern verwendet wird. Derzeit sind auf dem Markt zahlreiche Optionen verfügbar, von denen einige schlechter Qualität sind. Empfohlen werden gegenwärtig Filler, welche aus Hyaluronsäure basieren, um permanente und dynamische Gesichtsbewegungen zu ermöglichen.

Wichtig ist, dass Proportionen und der Behandlungsansatz stimmen, so dass ein stimmiges und harmonisches Gesamtbild entsteht.

Bei der Behandlung des Lippenfillers handelt es sich um eine nicht – invasive kosmetische Behandlung

Eine Rechtsanwaltskanzlei aus Wiesbaden rät Ihnen:

Diese Eingriffe bergen ein erhebliches Potential für etwaige Behandlungsfehler und somit auch unerwünscht Ergebnisse oder langwierige Nebenfolgen.

Zwischen dem behandelnden Arzt und dem Patienten wird ein Behandlungsvertrag nach § 630 a BGB geschlossenen, welcher Grundlage für etwaige Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei misslungener Durchführung sein kann.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden klärt auf, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, wenn eine Behandlung nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird und mithin ein ärztlicher Kunstfehler gegeben ist.

Ein solcher Behandlungsfehler kann sich vielseitig äußern, beispielsweise führt ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden an, dass eine Hautverfärbung an der behandelten Stelle erfolgt oder ein Bluterguss auftritt. Eine Verfärbung kann auf eine schwerwiegende Komplikation des Fillers hinweisen, die als Gefäßverschluss bekannt ist, wenn Füllstoff beispielsweise versehentlich in ein Blutgefäß injiziert wurde. Weiter können starke Schmerzen oder harte, steinartige Beulen verspürt werden sowie ein Verblassen der Lippenfarbe auftreten. Dies sind ebenfalls Anzeichen für einen Gefäßverschluss oder einen Durchblutungsverlust der Lippe.

Insbesondere kann jedoch eine unzureichende Aufklärung über etwaige Folgen und Nebenwirkungen des Eingriffes erfolgt sein, welche ursächlich für die Vornahme einer Injektion eines Lippenfillers ist und die Patientin sich bei voller Kenntnis der möglichen Folgeschäden gegen eine solche Behandlung entschieden hätte.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden empfiehlt Ihnen:  

Kommt Ihnen einer der aufgelisteten Behandlungsfehler bekannt vor oder leiden Sie unter einer der eben genannten Nebenfolgen, kann Ihnen ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach §§ 630 a Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB zu stehen.

In einem solchen Fall können Sie die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden aufsuchen und ein kostenloses 15-minütiges Erstgespräch wahrnehmen, in welchem wir Sie beraten und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte begleiten.

K.L.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller