Immer wieder stellt sich die Frage, wer zahlen muss, wenn ein Hundebiss erfolgt. Hierzu weist Rechtsanwalt Christof Bernhardt. Fachanwalt für Versicherungsrecht, von der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Vorab darauf hin, dass im Grundsatz eine verschuldensabhängige Haftung des Tierhalters für Schäden, die das Tier verursacht, besteht. „Dies bedeutet also, dass wenn mein Tier Schäden verursacht, ich als Halter dafür auch einzustehen habe. Unabhängig davon, ob mir selbst ein Verschulden zur Last gelegt werden kann“, so Rechtsanwalt Bernhardt weiter.

Was passiert, wenn zwei Hunde aneinandergeraten?

In einer aktuellen Entscheidung hat das zuständige Gericht einem Hundehalter wegen einer Bissverletzung am Kopf Schmerzensgeld von 2.000,00 € und Verdienstausfall von 3.100,00 € bewilligt. Der Halter war mit seinem Hund, den er an der Leine führte, spazieren gegangen. Als eine andere Hundehalterin den Kofferraum ihres Fahrzeugs öffnete, um ihren Hund herauszulassen. Noch bevor sie den Hund anleinen konnte, lief dieser unvermittelt aggressiv auf den anderen Hund zu und verbiss sich in diesen. Der Halter versuchte, die kämpfenden Tiere zu trennen, und wurde hierbei auch schwer gebissen.

Rechtsanwalt Bernhardt: Bei Hundebiss Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern

Für das Gericht kam es bei der Entscheidung gar nicht darauf an, von welchem Hund, also dem eigenen oder dem der anderen Halterin, sich der Geschädigte die Bissverletzungen eingefangen hatte. „Das Gericht hat es als allein erheblich angesehen, dass der nicht angeleinte Hund der Halterin das Schadensereignis begonnen hat“, so Rechtsanwalt Bernhardt, Fachanwalt für Versicherungsrecht. Die der Halterin zu Last zu legen Pflichtwidrigkeit bestand darin, dass sie den Hund einfach aus dem Auto gelassen hat, ohne Maßnahmen zu treffen, dass dieser nicht weglaufen würde. Die Gefährlichkeit des Hundes war ihr grundsätzlich bekannt. Danach haben sich die beiden Hunde lediglich art- und wesensgerecht verhalten. Das Gericht stellte insbesondere auch kein Mitverschulden des Hundehalters fest, sondern verurteilte die Halterin zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Rechtsanwalt Bernhardt: Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Tierhalter kann empfelenswert sein

„Der Fall zeigt, dass Tierhaltung eine teure Angelegenheit werden kann“, meint Rechtsanwalt Bernhardt. Es ist dabei immer ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die durch das Tier verursachte Schäden abdeckt. Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.10.2019, Az. 7 O 86/18

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