Herbert Gilbert und sein Anwalt aus Wiesbaden verklagen im Zuge der Dieselschummelei den VW Konzern und könnten damit ein positives Urteil für alle Geschädigten schaffen. Nach dem in unterer Instanz gewonnenem Prozess, wird der Diesel Prozess nun am Bundesgerichtshof in Karlsruhe unter dem Aktenzeichen VI ZR 252/19 verhandelt. Mit einem verbraucherfreundlichem Urteil könnten sie die Weichen für die 70.000 anderen Kläger stellen. Das vorläufige Ergebnis in diesem Präzedenzfall lässt Hoffnungen bei den Klägern wecken.

Diesel Anwalt: Kauf eines manipulierten Autos stelle schon Schädigung dar

Der 6. Zivilsenat kommt im Diesel Prozess am BGH zu dem vorläufigen Ergebnis, dass VW vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt habe. Der abschließende Vortrag des vorsitzenden Richters, Herrn Stephan Seiters, dauerte eine Stunde und ging hart mit VW ins Gericht. So bekunden die Bundesrichter große Zweifel an der Darstellung von VW, dass keinerlei Schaden für den Endverbraucher entstanden sei. Der Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung in dem Motormodell EA189, so die Bundesrichter, berge die Gefahr der Stilllegung des Diesel-Fahrzeugs. Weiter entstehen dem Käufer höhere Kosten durch die Nachrüstung und Anpassung an EU-Standards. Bundesrichter Seiters geht in seinem Vortrag zum Diesel Prozess am BGH neben den materiellen Schäden für den Kunden und Hersteller auch auf die ideellen Probleme auf beiden Seiten ein.

Zum einen seien die Erwartungshaltungen des Klägers enttäuscht worden, da dieser durch einen sauberen Diesel zum Umweltschutz beitragen wollte. Zum anderen sagt Seiters klar, dass der Konzern die Schuld in vollem Umfang zu tragen hat und sich dieser nicht über die Verantwortungsbereiche der leitenden Mitarbeiter entziehen kann. Seiters betonte nochmal besonders, dass es hier um Manipulationen am Motor und somit am Herzstück eines jeden Autos ginge.

Den Bundesrichtern nach müssen sich die Kläger aber die Nutzung ihres Fahrzeugs anrechnen lassen und vom ursprünglichen Kaufpreis abziehen. Als Kalkulationsgrundlage wird dabei von einer möglichen Laufleistung von 300.00 Kilometer ausgegangen, die vom Oberlandesgericht Koblenz erstellt wurde.

Diesel Prozess am BGH als Präzedenzfall

Auch wenn noch kein Urteil gesprochen wurde, es zeichnet sich ein Urteil ab, das den Verbraucher stärken könnte. Joachim Cäsar-Peller, Anwalt aus Wiesbaden, ist sich sicher, dass ein verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs eine bindende Rechtssicherheit für die weit mehr als 70.000 weiteren Einzelklagen mit sich bringt. Momentan urteilen die kleineren Instanzen wie die Landes- und Oberlandesgerichte noch ohne einheitliche Rechtsprechung. Das endgültige Urteil des BGH soll in den kommenden Wochen verkündet werden und wird maßgeblich für die Rechtsprechung der weiteren Urteile sein.

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