Führt ein Bauunternehmen eine Bausanierung durch, muss dieses den Kunden über kostengünstigere Lösungen informieren. Es muss demnach eine umfassende Beratung seitens des Bauunternehmens stattfinden, die alle wichtigen Informationen in Bezug auf die Bausanierung enthält. Vernachlässigt das Bauunternehmen diese Pflicht, folgt eine Haftung auf Schadensersatz. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Was bezüglich dieser Thematik zu beachten ist, erklärt Ihnen gerne Daniela Fisch, Anwalt Wiesbaden Bau und Architektenrecht.

Anwalt Wiesbaden Bau und Architektenrecht: Urteil des OLG Karlsruhe

Nach einem Abwasserleitungsbruch wandte sich ein Hauseigentümer an ein Bauunternehmen, dass eine Reparatur durchführen sollte. Dieses erklärte daraufhin, dass die gesamte Leitung ausgetauscht werden müsste. Genau das ist auch geschehen und dem Hauseigentümer wurde nach dem Austausch eine Rechnung in Höhe von 26.000 € geschickt. Jedoch gab es eine eindeutig günstigere Alternative die Leitung zu sanieren. Auf dieses Verfahren hatte das Bauunternehmen den Hauseigentümer allerdings nicht hingewiesen. Der Hauseigentümer rechnete hinsichtlich des noch offenen Werklohns in Höhe von 12.000 € mit einem Schadensersatz in gleicher Höhe auf, als er davon erfuhr. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte das Bauunternehmen schließlich zur Zahlung von Schadensersatz, sagt Daniela Fisch, Rechtsanwältin aus Wiesbaden.

Vorvertragliche Aufklärungspflichten

Klärt ein Bauunternehmen seinen Kunden nicht über günstigere Lösungen auf, verletzt er seine vorvertragliche Aufklärungspflicht. Als Folge muss das Unternehmen Schadensersatz in der Höhe der Differenz zwischen der kostengünstigeren und der tatsächlich ausgeführten Leistung, zahlen, führt Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, weiter aus. Die Aufklärungspflicht besteht vor dem Hintergrund, dass die Kunden grundsätzlich Laien sind, wenn es sich um bautechnische Verfahren handelt. Zudem hätte der Kunde sich vermutlich für die kostengünstigere Variante entschieden, wenn er davon in Kenntnis gesetzt worden wäre. Zu beachten ist jedoch, dass die kostengünstigere Variante genauso geeignet sein muss.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht Ihnen bei Rückfragen zu dieser Thematik jederzeit zur Verfügung. Hierzu können Sie sich in einem kostenlosen Orientierungsgespräch in der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller beraten lassen. Termine kann man unter der Rufnummer 0611 450230 vereinbaren.

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