Vor etwa fünf Jahren ereignete sich der sogenannte Dieselskandal bei VW. Nun sollen die geschädigten Autobesitzer endlich Geld vom Konzern zurückbekommen.

Insgesamt sind mehr als eine Viertelmillion VW-Dieselfahrer betroffen und bekommen nun je nach Modell und Altes des Autos Geld in Höhe von 1350 bis 6527 Euro zurückerstattet. Auf diese Beträge einigte sich der Bundesverband der Verbraucherzentrale mit Volkswagen in den Vergleichsverhandlungen zur Musterklage.

Volkswagen unterstützt auch die Kosten für eine anwaltliche Beratung

Manfred Döss, der VW-Chefjustiziar gab bekannt, dass beiden Seiten eine transparente Abwicklung des Vergleichs wichtig war. Zudem unterstützt Volkswagen auf Wunsch eine professionelle anwaltliche Beratung.

Allerdings bekommen Dieselbesitzer die nach dem 31. Dezember 2015 ihr Auto gekauft haben kein Vergleichsangebot. Ebenfalls entfällt das Angebot für Menschen, die zu dem Zeitkaufpunkt keinen Wohnsitz in Deutschland hatten. Laut VW haben diese Kunden zwar ebenfalls Ansprüche, aber die Grundlagen seien zu individuell als dass sie im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geklärt werden könnten. „Seien Sie dennoch äußerst skeptisch, was das Vergleichsangebot von VW angeht und lassen Sie es lieber vorher anwaltlich prüfen.“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller bietet trotzdem für alle betroffenen VW-Dieselkunden, die an der Musterfeststellungsklage teilgenommen haben, eine kostenfreie Beratung an. Auch wenn Sie kein Vergleichsangebot von VW bekommen können Sie sich an uns wenden und wir prüfen Ihre Ansprüche ohne dass Kosten für Sie entstehen. Falls Sie ein Vergleichsangebot erhalten prüfen wir dieses auch gerne für Sie.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller