Wir, die Rechtsanwaltskanzlei aus Wiesbaden, Cäsar-Preller sind seit 24 Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes tätig. Viele Unternehmen nutzen die Chance der Corona-Krise, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden. Ein Mittel dazu ist der Betriebsübergang nach §613a BGB. Unrentable Firmenteile werden ausgegliedert und an fremde Unternehmen verkauft. Grundsätzlich gehen sodann die Arbeitsverhältnisse auf die neue Firma über. Der § 613a BGB hat allerdings die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter einem entsprechenden Betriebsübergang widersprechen können. Dies sollten sich die Mitarbeiter gut überlegen, damit sie nicht im Wege des Betriebsübergangs in eine finanziell schwache Unternehmung überwechseln und am Ende in der Arbeitslosigkeit landen, ohne eine Abfindung zu bekommen.

Dies genau scheint der Dreh der abgebenden Unternehmen zu sein, die besagten unliebsamen Mitarbeiter auf kostengünstigem Wege loszuwerden.

Wir beraten Arbeitnehmer

Cäsar-Preller, die Rechtsanwaltskanzlei aus Wiesbaden, prüft, ob in dem Einzelfall ein Betriebsübergang für die Mitarbeiter vorteilhaft oder überwiegend nachteilig ist. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer in dieser schwierigen Phase des Betriebsübergangs und empfehlen auf jeden Fall, nicht leichtfertig die Zustimmung zum Betriebsübergang zu erteilen. Eine rechtliche Beratung sollte immer in Anspruch genommen werden. In der Regel zahlt für diese Beratung auch die Rechtschutzversicherung.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, so melden Sie sich bitte für ein kostenfreies Orientierungsgespräch unter der 0611/450230 und vereinbaren Sie einen entweder persönlichen oder telefonischen Termin.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller