Vor der Impfung gegen Covid19 kommen bei den Betroffenen viele Fragen auf. Wer haftet im Falle eines Impfschadens? Wie hoch sind die Risiken einer Impfung? Hätte ich überhaupt die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen? All diese Fragen sind berechtigt und sollten ernst genommen werden, teilt Daniela Fisch, Expertin für Medizinrecht aus Wiesbaden, mit.

Herstellerhaftung

Betrachtet man diese Frage, ist vor allem die Wortwahl im Beipackzettel des Impfstoffs entscheidend. Wird im Beipackzettel des Herstellers richtig über die aktuell bekannten Risiken aufgeklärt und erklärt der Patient hierzu seine Einwilligung, besteht kein Anspruch, wenn sich einer dieser Risiken nach der Impfung verwirklicht. Allerdings bleiben die Geimpften trotz Einwilligung nicht völlig schutzlos, denn sie könnten im Falle eines Impfschadens einen Versorgungsanspruch gegen den Staat haben. Hierzu ist jedoch auf den Einzelfall abzustellen.

Arzthaftung

Wie Ihnen Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden gerne in einem persönlichen Gespräch näher erläutert, haften Ärzte im Grundsatz nur, wenn sie schuldhaft einen Fehler begangen haben. Dieses Verschulden entfällt bereits dann, wenn die Impfung in einem staatlichen Impfzentrum stattfand. Der Arzt handelt dann im staatlichen Auftrag, sodass der Staat ggf. für etwaige Impfschäden verantwortlich gemacht werden könnte. Auch hier gilt der Grundsatz, dass die Haftung entfällt, sobald der Patient in die Impfung nebst Nebenwirkungen einwilligt.

Rechtliche Möglichkeiten bei Impfschäden

In einem Vertrag zwischen der EU und AstraZeneca ist geregelt, dass im Falle einer Haftung durch den Hersteller, der Schaden durch den jeweiligen Mitgliedsstaat übernommen werden muss. Somit müsste der deutsche Staat den Schaden im Falle eines Erfolges gegen den Hersteller übernehmen. Die Hürden sind hier aktuell noch sehr hoch.

Größere Erfolgschancen bestehen aktuell bei Geltendmachung eines Anspruches im Wege gemäß § 60 Infektionsschutzgesetz. Hieraus könnte im besten Fall ein sogenannter „Aufopferungsanspruch“ in Form von Heil- und Krankenbehandlungen oder sogar einer Rente resultieren.

Sollten Sie weitere Fragen haben, berät Sie Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, gerne in einem ersten kostenfreien Orientierungsgespräch.

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