Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, gleichsam Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Banken- und Kapitalmarktrecht rät dazu, vor dem Erwerb einer Immobilie sich kompetenten rechtlichen Rat einzuholen. Mittlerweile ist der Kauf einer Immobilie mit vielen Fallstricken verbunden. Bevor man sich zu einem Kauf entscheidet, muss man auch einen genauen Blick für die Kaufnebenkosten haben. Hier gibt es die Maklercourtage, die Grunderwerbssteuer, die Notarkosten und vielleicht auch noch Anliegerbeiträge der Gemeinde. Viele dieser Kosten, wie zum Beispiel die Maklercourtage, kann man sich beziehungsweise sogar nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu rückholen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Maklerverträge, die im Fernabsatzweg zustande gekommen sind, auch der Widerruflichkeit unterliegen, wenn nicht der Makler im Vorfeld eines Maklervertrages, ordnungsgemäß und vollständig über das Wide rrufsrecht des Käufers belehrt hat. Uns ist schon in vielen Fällen gelungen, auf diesem Wege die gesamte Maklercourtage für unsere Mandanten zurückzubekommen. Auch bei der Finanzierung sind viele Dinge zu beachten. Verträge und ihre Klauseln und Bedingungen können existenzgefährdende Auswirkungen haben. Deshalb unser Rat, dass, bevor irgendein Vertrag geschlossen wird, vorher ein kompetenter Anwalt sich die Sache anschauen muss. Gleiches gilt im Übrigen auch bei Gebrauchtimmobilien hinsichtlich der Fragen , besteht überhaupt eine Baugenehmigung, nicht nur für das Gebäude, sondern auch für die konkret ins Auge gefasste Nutzung. Ist ein angedachter Anbau, Umbau, Sanierung überhaupt baugenehmigungsfähig. Wie sieht es mit Schadstoffen an oder unter der Immobilie aus. Leider sind viele Grundstücke mit Radon belastet, was ein erhöhtes Krebsrisiko mit sich bringt. Auch die Gebäude und ihre Materialien selbst können viele Schadstoffe besitzen, die man doch besser vor dem Kauf wissen sollte. Frau Birgit Cäsar-Preller ist als Baubiologin in der Lage, entsprechende Schadstoffe zu finden und zu bewerten. Nicht zuletzt muss man beim Kauf einer Immobilie auch immer einen etwaigen Wiederverkauf im Auge halten. Notarverträge haben oft nicht die Neutralität, die sie eigentlich haben sollten. Wird der Notar vom Verkäufer bestellt, so finden sich in den Vertragswerken oft käuferbelastende Auflagen beziehungsweise Bestimmungen. Es macht also insgesamt großen Sinn, vor einer so erheblichen Entscheidung, wie dem Kauf einer Immobilie, fachkundigen Rat einzuholen.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt Banken- und Kapitalmarktrecht

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