BGH Entscheidung macht Bankgebühren rechtswidrig – Bankkunden können zurückfordern

,,Der BGH hat mit Urteil zu den Banken-AGBs (BGH, XI ZR 26/20) eine für Banken verheerende und für Bankkunden positive Rechtsprechung geschaffen, die Sie als Bankkunde unbedingt kennen und nutzen sollten.“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Bankrecht Anwalt Wiesbaden. In den letzten Jahren hatte der BGH bereits viele verbraucherfreundliche Urteile zugunsten der Bankkunden getroffen. Jetzt hat sich der BGH mit einem Urteil zu einer weitverbreiteten Praxis der Banken geäußert und diese Praxis als rechtswidrig unterbunden, so die Kanzlei aus Wiesbaden.

Bankrecht Anwalt Wiesbaden – Fall betrifft praktisch alle Bankkunden

Sie kennen das sicher vom eigenen Bankkonto: Ihre Bank hat eine Preiserhöhung angekündigt und diese in die neuen AGBs aufgenommen. Diese AGBs sollen ab einem bestimmten Stichtag gültig werden und enthalten die Preissteigerungen. Ihre Bank hat Ihnen diese Änderung per Mail oder per Post mitgeteilt. Das vom BGH als rechtswidrig verurteilte Verhalten der Bank liegt laut Fachanwalt Bankrecht Wiesbaden darin begründet, dass Sie sich als Kunde mit den neuen AGB und der Preiserhöhung nicht ausdrücklich durch aktives Tun, also eine Abgabe einer Zustimmungserklärung einverstanden erklären; vielmehr setzen die Banken rechtswidrig Ihr Einverständnis als Kunde voraus, wenn Sie schweigen, also gar nichts tun. Nachdem diese Praxis jetzt durch das BGH-Urteil untersagt wurde, sind auch alle neuen AGBs der letzten Jahre nicht rechtswirksam zustande gekommen. ,,Das bedeutet natürlich auch, dass die Preiserhöhungen rechtswidrig sind und waren“, sagt der Bankrecht Anwalt aus Wiesbaden. Als Bankkunde gelten vielmehr für Sie weiterhin die alten AGBs mit den alten Bankgebühren.

Können Sie als Bankkunde jetzt Geld zurückbekommen und wie? – Kanzlei Wiesbaden berät

Als Bankkunde können Sie jetzt durch ein einfaches Schreiben an die Bank die zu viel gezahlten Bankgebühren zurückfordern, rät die Kanzlei Wiesbaden. Es gilt dabei aber ein Stichtag (01. 01.2018), weil für Zeiträume davor die Verjährung eingetreten ist. Der Fachanwalt Bankrecht Wiesbaden berichtet, dass bereits Kunden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Aufgrund der aktuellen Corona Lage kann es aber zu Rückstaus bei der Bearbeitung durch die betroffenen Banken kommen. Es ist ratsam, einen Fachanwalt Bankrecht aus Wiesbaden wie zum Beispiel von der Kanzlei Cäsar-Preller zu beauftragen, die Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

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