Die Reform der Grundsteuer soll für mehr Gerechtigkeit bei Immobilienbesitzern sorgen. Die Reform der Grundsteuer droht ihr Ziel zu verfehlen. So hat der Bund der Steuerzahler Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer und hat in Baden-Württemberg eine erste Klage eingereicht. Weitere könnten folgen.

Wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Anfang Dezember mitteilte, hat er eine erste Klage gegen einen Grundsteuerwertbescheid in Baden-Württemberg eingereicht. Ziel der Klage ist es, grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Landessteuergesetzes zu klären. Zusammen mit anderen Verbänden plant der BdSt mehre Musterklagen gegen die Landesgrundsteuer in Baden-Württemberg zu führen. Grund sind nach Angaben des BdSt gravierende verfassungsrechtliche  Bedenken hinsichtlich der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke im neuen Grundsteuergesetz in Baden-Württemberg.

Verfassungsrechtliche Bedenken

„Verfassungsrechtliche Bedenken dürften ebenso bei dem neuen Grundsteuergesetz in anderen Bundesländern bestehen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Die Grundsteuerreform sollte die Verfassungsmäßigkeit wiederherstellen. Denn der Anlass für die Reform ist, dass das Bundesverfassungsgericht die bislang gültige Einheitsbewertung bei der Grundsteuer mit Urteil vom 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt hat. Sie führe zu einer massiven Ungleichbehandlung der Immobilienbesitzer und lasse sich nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbaren.

Daher war es an dem Gesetzgeber die Grundsteuer zu reformieren und die Verfassungsmäßigkeit wiederherzustellen. Zum 1. Januar 2025 soll die neue Grundsteuer in Kraft treten, doch schon jetzt zeigen sich Probleme.

Reform der Grundsteuer: Abgabe der Grundsteuererklärung bis 31. Januar 2023

So sind Immobilienbesitzer zwar zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet, doch der Rücklauf ist bislang überschaubar, wie der „Focus“ online berichtet. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2022. „Die Frist sollte beachtet werden. Ohne Abgabe der Grundsteuererklärung drohen Schätzungen und dann kann es teuer werden“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Gedanke der Grundsteuerreform ist, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, denn die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer sind völlig veraltet. In den „alten“ Bundesländern wurden die Grundstückswerte seit 1964 nicht mehr angepasst, im Osten sogar seit 1935 nicht mehr. Das hat zu enormem Verzerrungen und Ungleichbehandlungen geführt und Immobilienbesitzer zahlen Steuern, die vom eigentlichen Wert der Immobilie stark abweichen.

Gewinner und Verlierer

Das soll sich durch die Grundsteuerreform ändern. Dabei soll die Neuregelung nicht den Zweck haben, die Kassen von Städten und Gemeinden zu füllen. „Doch auch wenn sie für die Kommunen unterm Strich aufkommensneutral ist, wird es Gewinner und Verlierer unter den Immobilienbesitzern geben. Die einen werden weniger Steuern zahlen müssen, die anderen mehr“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Eine entscheidende Variable ist dabei der Grundsteuerhebesatz, der von den Kommunen selbst festgesetzt wird.

Es ist daher davon auszugehen, dass einige Immobilienbesitzer demnächst deutlich tiefer für die Grundsteuer in die Tasche greifen müssen als bislang. Wie focus.de weiter berichtet, kann sich die Grundsteuer verdreifachen oder vervierfachen.

Reform der Grundsteuer: Unterschiedliche Berechnungsmethoden in den Bundesländern

Hinzu kommt, dass die Bundesländer unterschiedliche Berechnungsmethoden anwenden. Während neun Bundesländer das Bundesmodell anwenden, haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen eigene Berechnungsmethoden aufgestellt. Schon das kann zu erheblichen Ungleichbehandlungen führen. „Hinzu kommt noch der unterschiedliche Hebesatz der Städte und Gemeinden. Unterm Strich kann das dazu führen, dass die Grundsteuer für vergleichbare Immobilien von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt erheblich voneinander abweicht. Ob die Grundsteuerreform so noch gerecht und verfassungsgemäß ist, darf bezweifelt werden. Betroffene Besitzer können daher eine Klage in Erwägung ziehen“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Sollten auch Sie Probleme mit der Reform der Grundsteuer haben, dann vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein
kostenloses Orientierungsgespräch in der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in der Villa Justitia in
Wiesbaden.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0611/450230.

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