Eine junge Frau wurde als Beifahrerin bei einem Autounfall schwer verletzt. Dieser entstand durch überhöhte Geschwindigkeit. Die zum Unfallzeitpunkt 16-jährige Beifahrerin ist seit diesem Autounfall infolge eines Schädel-Hirn-Traumas schwerbehindert. Nun fordert die Klägerin von dem 21-jährigen Autofahrer Schmerzensgeld für ihre massiven Verletzungen und deren Folgen für den Alltag des Mädchens. So Christof Bernhardt, Anwalt aus Wiesbaden. Der Anwalt für Verkehrsrecht aus Wiesbaden erläutert, wie es sich auf den Anspruch auf Schmerzensgeld auswirkt, dass die junge Beifahrerin nicht angeschnallt war.

Rechtsanwalt aus Wiesbaden informiert – Anspruch auf Schmerzensgeld kann durch Mitverschulden gemindert werden

Da die Beifahrerin durch den Unfall sehr schwer verletzt wurde und seither rund um die Uhr betreut werden muss, forderte sie zusätzlich zu den 30.000 Euro, die sie von der Haftpflichtversicherung des Fahrers erhielt. Schmerzensgeld in Höhe von 320.000 Euro von diesem. Zusätzlich verlangte sie eine monatliche Schmerzensgeldrente vom Unfallfahrer. Wie das Landgericht Rostock diese Forderung noch mit der Begründung ab, dass die Beifahrerin beim Unfall nicht angeschnallt gewesen sei und ein Teil der Verletzungen durch das Anlegen des Sicherheitsgurtes hätte verhindert werden können. Die Richter des anschließend angerufenen Oberlandesgerichts nahmen jedoch eine etwas andere rechtliche Wertung vor. Wie Christof Bernhardt, Anwalt aus Wiesbaden, Ihnen erläutern kann, nahmen die Richter zwar auch ein Mitverschulden der Beifahrerin an, jedoch erkannten sie ihr zwei Drittel ihres Anspruches zu. So der Rechtsanwalt aus Wiesbaden. Herr Bernhardt, Anwalt für Verkehrsrecht aus Wiesbaden, kann weiter ausführen, dass die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den Unfallfahrer und das Schneiden einer Kurve deutlich schwerer wiege als das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes.

Fazit: Durch das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes kann, je nach Einzelfall, der Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall gemindert werden.

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