Anwalt ist „zu alt“ zum Feiern?

Zu alt fürs Feiern? Der damals 44-jähriger Anwalt aus München durfte nicht am Fest „Isarrauschen“ teilnehmen, da er optisch nicht dem Zielpublikum entsprach. Jetzt entscheidet der BGH über den Fall.Der Anwalt hatte auf Entschädigung aus dem Allgemeinen...
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller